1. Der Elternverein stellt durch die Zusammenarbeit vieler eine bewährte Möglichkeit zum gemeinsamen Handeln dar und ist ein Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus.
2. Der Elternverein kann Einblicke auf Erlässe nehmen. Er hat das Recht auf Information über das Schulgeschehen.
3. Der Elternverein kann der Schulleitung bzw. den KlassenlehrerInnen Wünsche, Vorschläge, aber auch Beschwerden mitteilen.
4. Der Elternverein hilft bei Schulveranstaltungen. Der Elternverein unterstützt die Klassenelternvertreter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
5. Der Elternverein unterstützt Ausflüge, Schikurse und ähnliche Schulveranstaltungen.
6. Der Elternverein kauft zusätzliches Unterrichtsmaterial an, das vom Schulerhalter nicht finanziert werden kann.